Die St. Elisabeth – Krankenhaus Salzgitter gGmbH ist ein Krankenhaus der Grund – und Regelversorgung mit 108 Planbetten und den Fachabteilungen Gastroenterologie, Kardiologie mit Linksherzkathetermessplatz, Allgemein-, Viszeral-, Gefäß – und Unfallchirurgie, Orthopädie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Anästhesie und Intensivmedizin.
Wir suchen Sie als examinierten Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) in Vollzeit oder in Teilzeit (mind. 30h/Woche) für unsere Kurzzeittherapiestation (Betriebszeit von Montag bis Freitag).
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
- die umfassende Versorgung und Betreuung der Patienten
- die Assistenz und Begleitung bei Diagnostik und Therapie
- das Führen der Patientendokumentation
- die Planung und Vorbereitung der Patienten für die Entlassung
Wir bieten Ihnen:
- unser Krankenhaus und Ihre zukünftigen Kollegen im Rahmen eines Hospitationstages kennenzulernen
- einen Arbeitsplatz in einem Gesundheitsunternehmen mit modernen Arbeitsbedingungen und zeitgemäßer Ausstattung
- die Möglichkeit, Ihre fachliche Kompetenz in unserem Krankenhaus einzubringen
- eine fundierte und strukturierte Einarbeitung in einem kollegialen Team
- die Teilnahme an unseren innerbetrieblichen Fortbildungen
- eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung und einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit leistungsgerechter Vergütung gemäß AVR und den üblichen Sozialleistungen
Sie passen zu uns, wenn Sie:
- idealerweise erste Erfahrungen im Klinikbereich gesammelt haben
- fähig sind zur Koordination fachübergreifender Arbeitsabläufe
- sensibel im Umgang mit Patienten sind
- Teamorientierung und Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit Sie auszeichnet
- Initiative, Engagement und Offenheit für neue Strukturen und Prozesse mitbringen
- sich mit Werten in einem christlichen Krankenhaus identifizieren können.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte vorrangig per E-Mail an:
Pflegedirektorin Frau Margarete Jelen-Deiseroth
bewerbung@st-elisabeth-sz.de
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir etwaige Ihnen im Rahmen Ihres Bewerbungsvorgangs entstandene Kosten nicht erstatten können.