Nach dem Sozialgesetztbuch V, § 137 sind alle Krankenhäuser verpflichtet alle zwei Jahre einen einheitlich strukturierten Qualitätsbericht zu erstellten und zu veröffentlichen. Download Qualitätsbericht 2006 (bitte hier klicken) [1.997 KB] Download Qualitätsbericht 2008 (bitte hier klicken) [1.900 KB] Download Qualitätsbericht 2010 (bitte hier klicken) [2.266 KB]